Lehre / Training

Klausur für den B I 50 steht an

Am 07. Februar gilt es für den B I 50  in AVR das Erlernte umzusetzen 

 

 

Direkt vor Karneval dürfen die Kolleginnen und Kollegen des B I 50 ihr Können unter Beweis stellen. Im Fach "Allgemeines Verwaltungsrecht" gilt es direkt in der ersten Unterrichtseinheit des Tages das Erlernte umzusetzen.

 

Dafür bietet es sich dann an, am Folgetag an direkt in den Karneval zu starten und einen hoffentlich erfolgreichen Klausurtag am "Weiberfastnachts-Tag" gebührend zu feiern.

 

Moment... "DÜRFEN die Kolleginnen und Kollegen ihr Können unter Beweis stellen..."? Ja! 

Dürfen. Natürlicch sieht der Lehrplan Klausuren als Pflicht an.  Aber ich bin der festen Überzeugung, dass man auch Freude daran haben kann zu zeigen, was man kann. Und jede/r kann eine gute Leistung bringen und eine gute Klausur zu Papier bringen.

 

Die Grundsteine sind gelegt. Vieles ist jetzt eigentlich nur noch Übungssache. Wer die notwendigen Prüfschritte verinnerlicht, der bringt zwangsläufig ein gutes Ergebnis zu Papier. Und da freut sich dann auch der Dozent. Unter uns: der möchte auch gut in den Weiberfastnachtstag starten.  Also: Prüfschritte lernen und einhalten, dann passt das!

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